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spickmich hat im Prozess gesiegt
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Das Portal zur Lehererbewertung durch die entsprechenden Schüler konnte die Klage einer Lehererin aus Wörth abweisen. Diese sah sich mit ihrer Durchschnittsnote von 4,3 ungerecht behandelt.
Kurz vor der Verhandlungen gab Tino Keller, der Chef von spickmich.de, ein Interview mit optimistischen Prognosen und er sollte Recht behalten. Auf basicthinking.de kann man das Interview nachlesen.
Eine Lehrerin fühlte sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und zog vor Gericht. Aber sie sollte kein Glück haben, denn der Bundesgerichthof erklärte die Vorgänge in dem Portal für rechtens und wies somit ihre Klage ab. Somit können Schüler weiterhin über ihre Lehrer urteilen.
Ist das jetzt ein Stück Meinungsfreiheit, welches auch wegweisend für die anderen Bewertungsportale steht? Die Ärzte zittern schon, denn die AOK möchte ein Portal errichen, in dem Patienten ihre Ärzte bewerten können. Aber ist das die gleiche Form von Inkompetenz, wie es die Schüler an den Tag legen, wenn sie teilweise anonym schlechte Bewertungen abgeben? Können denn die Patienten die Kompetenz ihres Arztes wirklich angemessen einschätzen? Fakt ist, dass die meisten Patienten wohl kaum Medizin studiert haben.
Nach diesem Urteil hat sich allerdings der Weg geebnet, um solch ein Portal zu schaffen. Ob das allerdings nun die Meinungsfreiheit gestärkt hat, bleibt fraglich.
Die Macher von spickmich.de wären vermutlich ganz froh, wenn jetzt erstmal kein Prozess anstehen würde, da das ja jetzt schon der vierte gegen das Interportal war.
Eine Blogreporterin schreibt ihre Sicht der Dinge.
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